Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Firma ViCo-Clothes, Inhaber Darvid Zabzinski, Lindenstr. 18, 14467 Potsdam, (nachfolgend „Vermieter“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter zum Buchen und Mieten eines Standes über das Internet abschließt. Das Angebot zur Nutzung der Leistungen des Vermieters richtet sich an Verbraucher und nicht an Unternehmer.

(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters können vom Mieter jederzeit unter https://www.vico-clothes.de eingesehen werden.

(4) ViCo-Clothes behält sich das Recht auf Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Werden die AGB geändert, so wird der registrierte Mieter per E-Mail über die Änderungen informiert. Sollte der Mieter den AGB nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen, gelten diese vom Mieter als akzeptiert.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag für die Buchung und Mietung des Standes findet zwischen ViCo-Clothes und dem Mieter statt.

(2) Die Buchung wird mit dem Buchungssystem von Zellr, einem europäischem Unternehmen, durchgeführt.

(3) Der Mieter kann über die Internetseite (www.vico-clothes.de) des Vermieters von dem Vermieter einen Stand in dessen Ladenlokal zur Präsentation und zum Verkauf von Second-Hand-Waren des Mieters an Dritte buchen. Hierfür muss sich der Mieter auf der Internetseite des Vermieters registrieren. Gegenstand des Vertrages ist der vom Mieter zu mietende Stand, welcher eine Kleiderstange mit einer Länge von ca. 100 cm sowie darunter Platz für Schuhe, Taschen und Accessoires umfasst.
Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter über die Internetseite des Vermieters über die Funktion „Kleiderstange buchen“ zunächst seinerseits ein Angebot zur Anmietung des Standes abgibt. Die Preise für die vom Mieter angedachte Anmietung werden dem Mieter vor der ihm möglichen Abgabe eines Angebots angezeigt und sind dort ersichtlich. Auf dieser Basis kann der Mieter sein Angebot zur Anmietung abgeben. Das Angebot des Mieters zur Anmietung beinhaltet die Zustimmung zu den AGB’s von ViCo-Clothes. Der Mieter kann auch vor Ort im Geschäft eine Kleiderstange buchen. Der Vorgang ist in dem Falle der Gleiche, wie oben beschrieben und es folgt auch bei dieser Vorgangsweise der unten beschriebene Teil (2).

(4) Der Vermieter bestätigt dem Mieter nach Eingang des Angebots des Mieters die Anmietung per E-Mail, welche die Annahme des Angebots darstellt, sodass hierdurch der Vertrag zu Stande kommt. Der Mieter erhält vom Vermieter mit dieser E-Mail den Vertragstext bestehend aus bestätigtem Auftrag zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes vom Vermieter gespeichert.

(5) Der Vertrag für Warenverkäufe findet zwischen dem Mieter und dem Verkäufer statt, nicht zwischen ViCo-Clothes und dem Käufer der Waren.

  • 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Alle angezeigten Mietpreise sind in Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung des Miet-Preises erfolgt wahlweise mittels Kreditkarte / Sofortüberweisung oder Paypal.

(3) Bei der angebotenen Zahlungsmöglichkeit mittels PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der jeweils einschlägigen Nutzungsbedingungen von PayPal. Wählt der Mieter – soweit angeboten – gegenüber PayPal die Zahlung per Lastschrift aus, zieht PayPal den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Vermieters vom Bankkonto des Mieters ein. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Mieter, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Mieter der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Mieter die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

(4) Die Abwicklung der Zahlungsarten SOFORTÜBERWEISUNG erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd. (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/legal. Dabei erhalten wir die Überweisungsgutschrift unmittelbar.  Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

(5) Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.

(6) Die Zahlung des Mietpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist hiervon abweichend durch individuelle Vereinbarung die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Mieter bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Vermieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Vermieter nicht aus.

  • 4 Mietbedingungen

(1) Die Mindestmietdauer einer Kleiderstange beträgt 7 Werktage, als Werktage gelten in die Öffnungstage des Ladenlokals des Vermieters.

(2) Die vom Mieter mit der Kleiderstange zum Verkauf an Dritte angebotenen Waren dürfen aus dem Sortiment Kleidung, Schuhe und Accessoires für Frauen und Männer stammen. Insbesondere dürfen nicht verkauft werden Kinderkleidung, Möbel, Dekoartikel, sonstige Haushaltswaren, Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Waffen, Drogen oder sonstige schädliche Mittel oder Erotikartikel zu verkaufen.

(3) Der Vermieter verpflichtet sich sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen Waren tatsächlich in seinem Eigentum stehen sowie dass diese Waren keinerlei Rechtsverletzungen gegenüber Dritte nach sich ziehen können. Es dürfen keine Plagiate zum Verkauf angeboten werden. Der Vermieter behält sich hinsichtlich jeglichen Verstoßes die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter sowie gegebenenfalls eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden vor.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, eine übersichtliche Präsentation seiner Waren an der Kleiderstange vorzunehmen. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, bei Überfüllung der Kleiderstange den Mieter zur Reduzierung der Waren anzuhalten. Bei drohender Beschädigung von Inventar des Vermieters oder Waren des Mieters ist der Vermieter im Übrigen berechtigt, die Kleiderstange eigenhändig ohne Aufforderung an den Mieter so zu leeren, dass die Gefahr abgewendet wird, in diesem Fall wird der Vermieter umgehend nach der Leerung den Mieter hierüber unterrichten. Der Mieter ist dann verpflichtet, die geleerten Waren umgehend beim Vermieter abzuholen.

(5) Die Ware darf nur auf den hauseigenen Kleiderstangen des Vermieters zum Verkauf angeboten werden. Es dürfen keine eigenen Regale oder Tische oder Vergleichbares vom Mieter genutzt werden. Dies gilt auch für den Bodenbereich der gemieteten Kleiderstange. Transportbehältnisse wie Taschen oder Kartons, mit welchen der Mieter die Waren in das Ladenlokal des Vermieters gebracht hat, müssen vom Mieter unverzüglich wieder mitgenommen werden, eine Einlagerung im Ladenlokal des Vermieters erfolgt nicht.

(6) Der Mieter darf mit Beginn des Mietzeitraums die Ware am ersten Miettag an der gemieteten Kleiderstange zum Verkauf präsentieren. Eine Einlagerung der vom Mieter zum Verkauf vorgesehenen Waren vor Beginn des Mietzeitraums, es sei denn, dies wurde vorab schriftlich vom Vermieter genehmigt, ist nicht möglich.

(7) ViCo-Clothes behält sich das Recht, den Stand ohne vorherige Ankündigung an eine andere Person zu vermieten, wenn der Mieter seinen Stand nicht am ersten Tag der Mietzeit ohne vorherige Information eingerichtet hat.

(8) Der Mietzeitraum endet am vereinbarten Tag des Endes des Mietzeitraums genau eine Stunde vor Schließung des Geschäfts des Vermieters. Spätestens mit Beendigung des Mietzeitraums muss der gemietete Stand durch den Mieter geleert sein. Die Leerung des Stands muss durch den Mieter selbst unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments erfolgen. Der Mieter ist berechtigt, zur Leerung eine dritte Person zu bevollmächtigen, welche unter Vorlage einer diesbezüglichen schriftlichen Vollmacht des Mieters und eines amtlichen Ausweises die Leerung vornehmen darf. Die Preisschilder müssen bei der Leerung an den Artikeln verbleiben, da Artikel ohne Preisschilder nicht aus dem Geschäft mitgenommen werden dürfen. Das Personal hat das Recht die Ware zu überprüfen.

(9) Wird der Stand nicht rechtzeitig geleert, wird die Ware vom Personal zusammengepackt. Ohne vorherige Vereinbarung fällt eine Service-Gebühr von 40€ an. Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld eine Leerung des Standes dazu zubuchen. Diese Leerung kostet 20€. Es kosten weitere 5€ pro Tag, wenn deine Ware bei ViCo-Clothes lagert. Die Ware wird eine Woche lang gelagert, danach gehen sie in den Besitz von ViCo-Clothes über oder werden gespendet. Gleiches gilt für den Verkaufserlös.

(10) Die Preisauszeichnung erfolgt mit den Etiketten von ViCo-Clothes. Es dürfen ausschließlich die vom Vermieter erstellten Vorlagen für Preisschilder verwendet werden (Barcode). Ohne Preisschild mit Barcode kann ein Produkt nicht verkauft werden. Die Preisschilder können entweder per Hand beschriftet werden oder im eigenen Account des Buchungsportals Zellr digital beschriftet werden. Die Preisschilder können nur im Geschäft ausgedruckt werden und vom Mieter sicher und gut haftend an der Ware befestigt werden. Eine nachträgliche Änderung der vom Mieter festgelegten Preise ist nur möglich, wenn ein neues Preisschild angebracht wird. Durchstreichen oder ähnliches der Preise ist nicht erlaubt. Waren mit Preisschildern, die nicht gut lesbar sind, können nicht verkauft werden, gleiches gilt für Waren ohne Preisschild. Waren, die wegen fehlender Lesbarkeit des Preisschildes oder wegen fehlendem Preisschild nicht verkauft werden können, werden vom Vermieter eingelagert und müssen vom Mieter spätestens mit Beendigung des Mietzeitraums abgeholt werden.

(11) Der Mieter hat die Möglichkeit einen Gesamtrabatt auf seinen Stand zu geben (z.B. ab dem 5. Tag der Mietzeit). Dieser Rabatt wird dann automatisch an der Kasse abgezogen. Dafür muss der Mieter den Vermieter informieren. Der Stand wird dann vom Vermieter mit dem jeweiligen Preisnachlass beschriftet. Die Höhe des Rabatts entscheidet der Mieter selbst.

(12) Dem Standmieter stehen verschiedene Kleiderbügel und S-Haken zur Verfügung.

(13) In der Miete enthalten sind 20 Diebstahlsicherung für Waren. Dazu besteht für den Mieter die Möglichkeit, gegen Aufpreis von 0,10 € pro Sicherung, eine solche Diebstahlsicherung von einzelnen oder sämtlichen Waren beim Vermieter zu beauftragen.

  • 5 Verkaufssaldo

(1) Vom Verkaufserlös wird am Ende eine Provision abgezogen. Diese ist im Vorfeld vertraglich zwischen dem Mieter und dem Vermieter geregelt wurden.

(2) Eine Abrechnung des Verkaufserlöses erfolgt durch den Vermieter am Ende des Mietzeitraums. Der Mieter ist verpflichtet, den Verkaufserlös zu prüfen und zu bestätigen.

(3) Die Auszahlung des Verkaufserlös erfolgt innerhalb von 7 Werktagen durch den Vermieter in erster Stelle auf das Konto vom Mieter.

(4) Der Mieter ist zuständig dafür, dass die von ihm angegebenen Eckdaten wie Bankdaten, Name etc. im Buchungsportal oder Formular stimmen und auf dem aktuellen Stand sind.

  • 6 Veröffentlichung

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Mieter sein Einverständnis zu einer Präsentation der vom Mieter zum Verkauf angebotenen Waren durch den Vermieter über dessen Homepage oder die Social-Media-Kanäle des Vermieters. Der Vermieter ist zu einer solchen Präsentation berechtigt aber nicht verpflichtet.

  • 7 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bezüglich Ihrer Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages ein Widerrufsrecht zu, nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

  • 8 Haftung

(1) Die vom Vermieter geschuldete, vereinbarte Beschaffenheit des Mietobjektes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mieter und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen oder ähnlichem.

(2) Beratungen werden vom Vermieter nach bestem Wissen, jedoch unbeschadet der Regelung in § 6 Abs. 1, unter Ausschluss jeglicher Haftung geleistet. Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung des Mietobjektes sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich in dem Mietvertrag zugesichert. Der Mieter wird hierdurch nicht von seiner Pflicht entbunden, das Mietobjekt für seine Verantwortungszwecke und auf ihren Zustand hin selber zu untersuchen.

(3) Ersatzansprüche des Mieters gemäß §536a Absatz 1, 2 Alt. BGB wegen nach Abschluss des Mietvertrages auftretender Mängel an dem Mietobjekt sowie sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund von vorvertraglicher und / oder vertraglicher Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlungen bestehen nur dann, wenn der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

(4) Unerhebliche Mängel, die in angemessener Frist beseitigt werden, berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern oder Schadenersatz geltend zu machen.

(5) Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Mieter an eingebrachten Sachen, Waren oder Einrichtungsgegenständen wegen Feuchtigkeit, Diebstahl, Vandalismus, Ungeziefer etc. Entstehen, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.

(6) Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen oder ähnliches, begründen unabhängig von ihrem Ausmaß keine Ansprüche des Mieters, sofern sie nicht vom Vermieter zu vertreten sind. Wenn die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung oder die Entwässerung durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand unterbrochen wird, Unregelmäßigkeiten in der Belieferung mit den vorgenannten Leistungen bestehen oder Überschwemmungen, Pandemien oder sonstige Katastrophen eintreten, hat der Mieter kein Minderungsrecht und keine Schadensersatzansprüche gegen dem Vermieter.

(7) Der Vermieter haftet nicht für sonstige Pflichtverletzung aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, es sei denn, der Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(8) Von den Haftungsbeschränkungen gem. dem vorstehenden § 8 Abs. 1 bis Abs. 7 ausgenommen sind

 

– Schadensersatzansprüche aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), – der Schuldnerverzug, – die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Vermieter und

– Schadensersatzansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(9) Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Vermieters für den Fall, dass er für einfache Fahrlässigkeit haftet, auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.

(10) Der Vermieter übernimmt keinerlei Garantien oder Gewährleistung für die Beschaffenheit der Waren. Hierfür ist allein der Mieter der Kleiderstange verantwortlich. Etwaige Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Mieter geltend zu machen, der den Vermieter ausdrücklich von solchen geltend gemachten Ansprüchen seitens der Kundschaft freistellt.

(11) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt.

(12) Second-Hand Waren sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Für Second-Hand Waren besteht keine Garantie beziehungsweise Gewährleistung.

  • 9 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  • 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Potsdam.

(2) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail) zugeschickt.

(3) Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

(4) Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie zu uns in unser Geschäft kommen:

ViCo-Clothes

Lindenstr. 18

14467 Potsdam

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wenn die Mietdauer innerhalb von 14 Tagen nach Buchung oder Verlängerung beginnt, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten.

  1. Widerrufsfolgen

Durch einen wirksamen Widerruf erlöschen die gegenseitigen Plichten zur Vertragserfüllung und es sind die gegenseitig bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Alle Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf zugegangen ist, zurückzuerstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das ursprünglich bei der Transaktion verwendet wurde, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung werden in keinem Fall zusätzliche Entgelte berechnet.

Wenn Sie als Verbraucher ausdrücklich verlangt haben, dass der Unternehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie von diesem auch auf die Rechtsfolgen diesbezüglich hingewiesen worden sind, so haben Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen. Der Wertersatz soll dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Mitteilung über den Widerruf bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum angemessenen Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entsprechen.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Der Mieter erklärt hiermit (Zutreffendes ankreuzen):

Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen und wurde auf die Rechtsfolgen bezüglich des Wertersatzes hingewiesen.

□ Ja □ Nein

Die vorliegende Widerrufsbelehrung wurde vollständig gelesen und zur Kenntnis genommen.

 

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Ort, Datum Unterschrift des Mieters

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und bringen Sie es in unser Geschäft.

  1. An

ViCo-Clothes
Darvid Zabzinski
Lindenstr. 18
14467 Potsdam

  1. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Buchung eines Standes

 

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(Bestellnummer und Preis)

  1. Bestellt am:

 

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(Datum)

  1. (Name, Anschrift des Verbrauchers)

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Datum/Unterschrift Mieter